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1267. Februar 13. Breslau.

id. Febr. p. Clem. IV. a. 2.

Derselbe vergleicht den Abt des Sandstiftes und die Pfarrer von Maria Magdalena und Elisabeth in der Weise, dass die Letzteren ohne Widerspruch des Abtes an Mariä Reinigung Kerzen und am Palmsonntage Palmen sollen weihen dürfen, doch soll es ihren Kirchkindern freistehen, sich die Kerzen und Palmen auch in der Sandkirche weihen zu lassen.

Aus dem Repert. Heliae f. 636 im P.-A. bei Korn Breslauer Urkundenbuch 36.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.